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Wasserschaden in der Wohnung: Die ersten 60 Minuten entscheiden

Wasserschaden in der Wohnung: Die ersten 60 Minuten entscheiden

Editör · 15. August 2026

Beim Wasserschaden zählt die Reihenfolge: erst Wasser abstellen, dann Strom im betroffenen Bereich abschalten, dann dokumentieren — und erst danach telefonieren. Wer diese ersten Schritte richtig macht, begrenzt den Schaden und sichert sich die Erstattung durch die Versicherung.

Schritt eins ist der Absperrhahn: In der Wohnung sitzt er meist unter der Spüle, hinter dem WC oder im Bad (Eckventile), der Haupthahn der Wohnung oft im Bad oder Flur, der des Hauses im Keller neben der Wasseruhr. Tipp für den Ernstfall: Suchen Sie diese Hähne heute — im Notfall haben Sie dafür keine Zeit. Lässt sich das Wasser nicht stoppen, ist das der Moment für den Notdienst.

Schritt zwei ist der Strom: Steht Wasser auf dem Boden oder läuft es in Steckdosen, Lampen oder Geräte, schalten Sie die betroffenen Sicherungen ab, bevor Sie den Raum weiter betreten. Wasser und Strom zusammen sind die eigentliche Lebensgefahr beim Wasserschaden.

Schritt drei: dokumentieren, bevor Sie aufräumen. Fotografieren und filmen Sie den Schaden großzügig — Wasserstand, betroffene Möbel, die Austrittsstelle. Die Versicherung will den Zustand VOR den Aufräumarbeiten sehen. Danach dürfen und sollen Sie den Schaden mindern: Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen, Teppiche raus, lüften.

Dann die Anrufe: Als Mieter informieren Sie umgehend Vermieter oder Hausverwaltung — die Instandsetzung von Leitungen ist deren Sache. Als Eigentümer rufen Sie Ihre Versicherung an, bevor Sie Handwerker beauftragen (außer bei Gefahr im Verzug). Merken Sie sich die Zuständigkeiten: Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus selbst, die Hausratversicherung Ihre Möbel und Geräte, und die private Haftpflicht springt ein, wenn IHr Wasser die Wohnung des Nachbarn beschädigt.

Was viele unterschätzen: Die eigentliche Arbeit beginnt nach dem Aufwischen. Durchfeuchtete Wände und Estriche brauchen professionelle Trocknungsgeräte, sonst drohen nach Wochen Schimmel und Geruch. Die Trocknung dauert typischerweise zwei bis vier Wochen und wird bei versicherten Schäden übernommen — auch die Stromkosten der Geräte können Sie geltend machen.

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Häufige Fragen

Was muss ich beim Wasserschaden zuerst tun?

In dieser Reihenfolge: Wasser am Absperrhahn abstellen, Strom im betroffenen Bereich abschalten, Schaden mit Fotos dokumentieren, dann Vermieter bzw. Versicherung informieren und erst danach aufräumen.

Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung Möbel und Geräte, die private Haftpflicht Schäden, die Ihr Wasser beim Nachbarn anrichtet.

Muss nach einem Wasserschaden immer getrocknet werden?

Bei durchfeuchteten Wänden oder Estrichen ja — ohne professionelle Trocknung (typisch zwei bis vier Wochen) drohen Schimmel und Folgeschäden. Versicherungen übernehmen bei gedeckten Schäden auch die Trocknungskosten.

Wo finde ich den Absperrhahn?

Eckventile sitzen unter Spüle und Waschbecken, der Wohnungshaupthahn meist im Bad oder Flur, der Haushaupthahn im Keller bei der Wasseruhr. Am besten heute nachsehen — im Notfall fehlt die Zeit.

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